da laut unserer Satzung nach dem Rücktritt eines Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes innerhalb von drei Monaten Neuwahlen stattfinden müssen.
Neuwahlen:
Weil unser stellvertretender Vorstand Frank zurückgetreten ist – wir bedanken uns für sein geleistete Arbeit – war also jetzt eine Neuwahl notwendig, aber um es kurz zu machen: Es fand sich keine Kandidatin/kein Kandidat, die/der den Posten übernehmen wollte. Was aber auch kein Wunder ist, denn das kleine Trüppchen, das sich da versammelt hatte, ist bereits im Vorstand oder als Trainer, Jugendwart oder Tauchlehrer engagiert. Die „normalen“ Vereinsmitglieder glänzten durch Abwesenheit. Der Posten bleibt also unbesetzt. Sollte sich aber jemand vorstellen können, den Verein als stellvertretender Vorstand zu unterstützen, darf sie/er sich gerne beim Vorstand melden und sich erst mal ansehen, was da an Arbeit anliegt und sich einarbeiten. Und natürlich auch bei der nächsten Vorstandssitzung, die im November stattfinden wird, dabei sein.
Satzungsänderung:
Und weil wir gerade zusammengekommen waren, bot sich auch die Gelegenheit, einen Fehler bei der Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung vom Frühjahr wieder auszumerzen. Es geht um diesen Paragrafen:
„§ 3 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit
4. Die Mittel und alle Einnahmen (Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und etwaige Gewinne) des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Im Rahmen dessen kann im Einzelfall eine angemessene Ehrenamtspauschale mit Beschluss durch den Gesamtvorstand (§ 17) gezahlt werden.“
Wir hatten die Satzung geändert, indem wir den letzten Satz zum Thema „Ehrenamtspauschale“ hinzugefügt haben. Dafür haben wir den roten Satz gestrichen, weil er für uns selbstverständlich war. Das hat uns dann fast die Gemeinnützigkeit des Vereins gekostet, denn das ist einer der zentralen Sätze, die einen Verein gemeinnützig machen. Und was würde passieren, wenn wir die Gemeinnützigkeit verlieren würden? Grob gesagt, wir würden unsere Zuschüsse verlieren, müssten dafür aber Steuern zahlen. Deshalb haben wir den Satz wieder eingefügt und die neue Satzungsänderung beschlossen. Damit ist unsere Gemeinnützigkeit wieder gesichert.
Gebührenordnung:
Nichtsdestotrotz war auch eine neue Gebührenordnung ein Thema. Wie schon angedroht werden wir ab 2026 unsere Gebühren etwas anheben. Die neue Gebührenordnung wurde vorgestellt und besprochen. Dabei kristallisierten sich auch noch zwei Punkte heraus (passive Mitglieder und Zweitmitgliedschaft) bei denen noch abgeklärt werden muss, wie es da mit dem Versicherungsschutz aussieht. Das ist jetzt in die Wege geleitet.
Vereinsfahrt 2026:
Zu unserer Vereinsfahrt haben sich 11 Personen zurückgemeldet, die aber nicht alle Taucher sind. Wenn sich also noch Vereinsmitglieder anmelden, wäre das günstig für die Rabattierung, die erst ab 10 Tauchern gewährt wird. Entgegen der Ankündigung bleiben alle, die Interesse an der Fahrt bekundet haben, im Verteiler mit drin, damit auch sie informiert sind.
Kurze Zusammenfassung:
Sonstige Punkte: