Schnuppertauchen
Der Teilnehmer soll einen leichten Tauchgang, bei dem er in jeder Hinsicht vom Ausbilder betreut wird, positiv erleben.
Voraussetzungen
- Mindestalter 8 Jahre
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern und Aufklärungsgespräch durch den Ausbilder (Risiken beim Tauchen, med. Besonderheiten im Jugendalter )
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
- Schriftliche Erklärung, dass das Kind schwimmen kann
- Schnuppertauchen ab 8 Jahre regelt die KTSA–Ordnung
Sonderregelungen:
- Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Teilnehmer erlaubt, im Wasser stehen zu können.
- Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Wärmeschutz / Neoprenbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
- Der Tauchverein bzw. die Tauchbasis stellt sämtliches erforderliches Material für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.
Ausbildung
Theoretischer Teil
- Einblick in das Tauchen mit Drucklufttauchgerät
- Lückenlose Vorbereitung und Einweisung
- Richtige Durchführung des Druckausgleichs
Praktischer Teil mit ABC Ausrüstung
- Schwimmen mit Flossen in Rückenlage
- Schwimmen mit Maske und Flossen in Brustlage
- Schwimmen mit Flossen, Maske und Schnorchel, Kraulen
- Abtauchen üben
Praktischer Teil mit DTG Ausrüstung
- 1 Tauchgang / max. 5 m Tiefe / 15 min / ein Teilnehmer und 1 Ausbilder
Zeitlicher Rahmen
Theorie
Praxis
Ort
Kosten