Schnuppertauchen
Das Kind soll einen Einblick bekommen in das Tauchen mit Gerät.
Voraussetzungen
- Mindestalter 8 Jahre
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern und Aufklärungsgespräch durch den Ausbilder (Risiken beim Tauchen, med. Besonderheiten im Jugendalter )
- Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
- Schriftliche Erklärung, dass das Kind schwimmen kann
Sonderregelungen:
- Schnuppertauchgänge müssen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen durchgeführt werden.
- Es soll eine Flachwasserzone vorhanden sein, die es dem Kind erlaubt, im Wasser stehen zu können.
- Die Wassertemperatur soll so bemessen sein, dass ohne Tauchbekleidung über 15 Minuten problemlos getaucht werden kann.
- Eine kindgerechte Tauchausrüstung steht für den Schnuppertauchgang zur Verfügung.
Ausbildung
Theoretischer Teil
- Einblick in das Tauchen mit Drucklufttauchgerät
- Lückenlose Vorbereitung und Einweisung
- Richtige Durchführung des Druckausgleichs
Praktischer Teil mit DTG Ausrüstung
- 1 Tauchgang / max. 5 m Tiefe / 15 min Dauer/ 1 Teilnehmer und 1 Ausbilder
Beurkundung
Nachweis über die Durchführung des Schnuppertauchganges ist eine Urkunde.
Zeitlicher Rahmen
Theorie
Praxis
Ort
Kosten