Empfehlungen des VDST zur Rückkehr zum Tauchsport nach einer Infektion mit SARS-CoV2 – (Wieder-)Erteilung der Tauchtauglichkeit III-2022
Bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 erlischt zunächst eine vorhandene Tauchtauglichkeit.
Die (Wieder-)Erteilung der Tauchtauglichkeit nach Ende der Erkrankung sollte anhand der Krankheitsschwere erfolgen und an dem hier vorgestellten dreistufigen Vorgehen ausgerichtet sein.
Für die (Wieder-)Erteilung der Tauchtauglichkeit werden im Folgenden Handlungsempfehlungen gegeben, welche nunmehr den Wissensstand im 3. Quartal 2022 darstellen.
Seit der Formulierung der ersten Version der Empfehlung ist das Wissen um die Genesung nach Infektion mit einer der aktuellen Omikron-Varianten gewachsen: insgesamt spricht Vieles dafür, dass gerade bei Geimpften schwere Verläufe sehr selten sind und eine relativ zügige Rekonvaleszenz nach überstandener Infektion zu erwarten ist.
Aus diesem Grund werden in diesem Update die Empfehlungen zur Wiedererlangung der Tauchtauglichkeit nach SARS-CoV2-Infektion aktualisiert.
Unabhängig hiervon muss aber nach wie vor beachtet werden, dass auch bei initial geringer Symptomatik verlängerte und auch verzögerte Rekonvaleszenz auftreten kann, sowie ein sogenanntes Long-Covid-Syndrom – eine möglicherweise chronisch- inflammative Covid-Nacherkrankung mit teilweise protrahiertem Verlauf.
Diese Aspekte sollten grundsätzlich mit betrachtet werden, wenn die Frage der Rückkehr zum Tauchsport beantwortet werden soll.
In der Formulierung der Empfehlungen wird der Impfstatus der/des Betreffenden auch weiterhin nicht gesondert betrachtet werden. Dennoch sollte es aber Beachtung finden, dass vollständig Geimpfte generell mildere Verläufe zu haben scheinen, auch mit einem geringeren Risiko für Post- und Long-Covid, soweit die aktuelle Datenlage Schlussfolgerungen zulässt.
Zeitpunkt 1: Positiver Nachweis der Infektion mit SARS-CoV2
Verlauf der Infektion ohne oder mit nur sehr milder Symptomatik (ähnlich Schnupfen)
Zeitpunkt 2: frühestens 10 Tage nach vollständigem Abklingen aller Symptome und fortbestehender Beschwerdefreiheit:
Schriftliche Selbstauskunft/Selbstabfrage des Tauchers zur vollständigen Beschwerdefreiheit und Einhaltung der Genesungsfrist von 10 Tagen gemäß zur Verfügung gestelltem Formblatt.
Wenn die Genesungsfrist eingehalten und die fünf Aussagen des Fragebogens vollständig positiv beantwortet werden konnten, dann ist die Tauchtauglichkeit wieder gegeben.
Die unterzeichnete Erklärung legt die/ der Sporttaucher: in zu seiner Tauchtauglichkeitsbescheinigung, um diese bei Bedarf vorweisen zu können.
Zur Wiedererlangung der Tauchtauchglichkeit ist für berufliche Taucher:innen und Einsatztaucher:innen die Zusendung dieser unterzeichneten Erklärung an den betreuenden Taucherarzt und eine Kontaktaufnahme zur Vorstellung notwendig. Eine tauchmedizinsiche Untersuchung ist in diesem Fall zur Erlangung der Tauchtauglichkeit ggf. nach aktueller Maßgabe der zuständigen Organisation gefordert.
Zeitpunkt 1: Positiver Nachweis der Infektion mit SARS-CoV2
Verlauf der Infektion mit ausgeprägterer Symptomatik (ähnlich Grippe) und/oder noch fortbestehender Symptomatik nach Ende der Isolation.
Mindestens 4 Wochen nach Abklingen aller Restbeschwerden Untersuchung auf (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit möglich.
Wenn sich in dieser Untersuchung ein unauffälliger Gesamtbefund ergibt, dann ist wieder uneingeschränkte Tauchtauglichkeit gegeben.
Umfang der ärztlichen Diagnostik:
Zeitpunkt 1: Positiver Nachweis der Infektion mit SARS-CoV2
Verlauf der Infektion mit über Fallgruppe B hinausgehende schwerwiegendere Gesamtsymptomatik jeglicher Art, z.B. Krankenhausaufenthalt
Hier Procedere je nach individuellem Verlauf der Genesung ohne/mit Post- oder Long- Covid
Mindestens 3 Monate (ärztliche Einschätzung) nach vollständiger Genesung Untersuchung auf (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit möglich.
Gegebenenfalls ist eine Wiedererlangung der Tauchtauglichkeit möglich.
Umfang der ärztlichen Diagnostik:
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